Home – Anträge – Formulare – Bedingungen – Tarifrechner

Betriebs- und Praxisausfallversicherung

Ihr Krankentagegeld für Ihre Kosten

 Wir sollten darüber sprechen, da:

  • Ihr Nettoeinkommen ständig sinkt, die Kosten aber steigen.
  • Sie Ihre betrieblichen Kosten auch im Krankheitsfall bestreiten müssen.
  • Sich zahlreiche Krankheitsverläufe auf max. 3 Wochen beschränken.
  • Das Krankentagegeld aus Kostengründen meist erst nach 3 bis 4 Wochen einsetzt und dadurch oftmals keine Leistungen aus dem Krankentagegeld zu erwarten sind.
  • Das Krankentagegeld dient zur Absicherung des Nettoeinkommens (Gewinn nach Steuern) – wovon zahlen Sie aber Ihre weiterlaufenden betrieblichen Kosten (Gehälter der Angestellten, Miete, Finanzierungskosten, Leasingraten…), die ja meist wesentlich höher sind als Ihr Nettoverdienst?
  • In diesem Fall auch Ihre privaten Verpflichtungen weiterlaufen (Miete, Finanzierungskosten, Leasingraten, Krankenvers., Versorgungswerk, private Altersvorsorge, alle sonstigen privaten Versicherungen, Lebenshaltungskosten…), welche meist gerade so durch das Krankentagegeld abgefangen werden können.

…es eine Alternative gibt, die:  Praxis,- Büro- und Betriebskosten abdeckt.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, Physiotherapeuten… u.v.m.

Hier geht es zu den selbst rechnenden PDF-Anträgen:

Premiumschutz ist die richtige Versicherung für:

  • alle niedergelassenen Ärzte
  • Anwälte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
  • Architekten und Ingenieure
  • Unternehmensberater
  • Apotheker, Physiotherapeuten, Masseure
  • bestimmte Gewerbetreibende ohne handwerkliche Tätigkeit

Denn Ihr Geschäftsbetrieb kann plötzlich durch Krankheit, Unfall, Einbruchdiebstahl-, Feuer-, Wasser- oder Sturmschaden oder auch eine verordnete Quarantäne unterbrochen sein. Die Betriebskosten laufen weiter – Miete, Gehälter, Leasingraten etc. – aber Ihre Einkünfte nicht. Die Chefsache der Basler Versicherungs AG hält Ihnen dann den Rücken frei und zahlt den versicherten Ausfall.

Versicherbare Berufe

Versicherbare Berufe Basler Versicherungs AG Rahmenvertrag evbd AG

Tarifgruppe 1:niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen (ohne Psycho­therapeuten) Dentist, Zahnarzt

Tarifgruppe 2:Alle hier genannten, im Sinne des Einkommensteuergesetzes von den Finanzämtern als freiberuflich anerkannte Berufe:

Anwalt
Apotheker
Architekt
Bademeister (medizinischer)
Bauzeichner
Bildberichterstatter
Buchhalter (selbstständig)
Buchprüfer (vereidigt)
Consultant (Unternehmensberatung)
Ergotherapeut
Grafiker
Gutachter
Heilpraktiker Ingenieur
Journalist
Logopäde
Lotse
Masseur
Musiktherapeutin (Voraussetzung Diplom als Musiktherapeutin)
Notar
Psychotherapeut
Rechtsanwalt
Redakteur
Steuerberater
Steuerbevollmächtigter
Tierarzt
Tierheilpraktiker*, Tiertherapeut*
(*allerdings entfallen hier nicht die Karenztage nach 48- stündigen Krankenhausaufenthalt.) 
Unternehmensberater
Übersetzer mit Diplom
Vermessungsingenieur
Wirtschaftsprüfer
Versicherungsvermittler, wenn Kooperationspartner

Tarifgruppe 3:
Ausgesuchte Gewerbetreibende ohne handwerkliche Tätigkeit

Alten- und Krankenpfleger
Designer
Dolmetscher
Dozenten
Fachmann/-frau für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung
Fahrlehrer
Fotograf
Fußpfleger
Grafikdesigner
Handelschemiker
Hausverwalter ohne handwerkliche Tätigkeit
Hörgeräteakustiker (ab 21 Karenztagen, max. 2 Angestellte)
Industriedesigner
Kameramann (auf Anfrage)
Kosmetiker (keine Friseure)
Kulturmanagerin ab 15 Karenztagen mit Summenermittlungsbogen
Layouter
Modedesigner
Optiker (ohne Handelsanteile)
Pädagoge, Ausbilder im Bereich darstellende Kunst
Pädagoge, Ausbilder im Bereich bildende Kunst/Design
Pädagoge, Ausbilder im Bereich Publizistik
Programmierer
Softwareentwickler
Textildesigner
Theaterpädagoge
Toningenieur
Trainer (in Verbänden organisiert, nicht für den Sportbereich)
Werbefachmann /-frau
Werbefotograf

Häufige Fragen

Wofür wird geleistet, was ist abgesichert?

Die Betriebsausfallversicherung leistet bei Ausfall durch Unfall / Krankheit der versicherten Person (des Inhabers), bei Quarantäne und bei Unterbrechung des Praxis- / Kanzleibetriebes durch Feuer- / Leitungswasser- / Sturm- Hagel- bzw. Einbruchdiebstahl- inkl. Vandalismusschäden.

Wer kann sich versichern?

Tarifgruppe 1 niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen (ohne Tierarzt, Psychotherapeut, Psychiater – Tarifgruppe 2)

Tarifgruppe 2 Alle im Sinne des Einkommensteuergesetzes von den Finanzämtern als freiberuflich anerkannten Berufe

Tarifgruppe 3 Ausgesuchte Gewerbetreibende ohne handwerkliche Tätigkeit

siehe Versicherbare Berufe >>

Wie wird die richtige Versicherungssumme ermittelt?

Sie können Ihre Versicherungssumme frei wählen. Empfehlenswert ist die Absicherung der Praxis-/Kanzleikosten. Die Mindestversicherungssumme beträgt 25.000 € – maximal sind der Umsatz bzw. 500.000 € versicherbar. Jährliche Kosten geteilt durch 250 Werktage pro Jahr = benötigter Tagessatz pro Werktag. Sie können aber auch nur einen Teil der Kosten absichern.

Wie wird der Beitrag errechnet?

Der Beitrag errechnet sich nach dem Eintrittsalter und nach dem versicherten Tagessatz; ein Unterschied zwischen männlich und weiblich wird nicht gemacht. Entsprechend der gewünschten Karenzzeit und dem Eintrittsalter ergibt sich ein Beitragsfaktor, in welchem Versicherungssteuer und Ratenzahlungszuschlag für monatliche Zahlweise enthalten sind.

Die Beitragsfestlegung erfolgt nur zu Versicherungsbeginn. Ein Älterwerden und Überschreiten der 40 bzw. 50 bedingt keine Beitragserhöhung. Bei jährlicher Zahlweise entfällt der Ratenzahlungszuschlag.

Kann ich mich auch versichern, wenn ich in einer Gemeinschaftspraxis | – kanzlei arbeite?

Die Betriebsausfallversicherung ist an die versicherte Person gebunden. Darum ist es auch möglich, Personen in Gemeinschaftspraxen / -kanzleien mit 20 Karenzwerktagen zu versichern ( bei einem stationären Aufenthalt von mindestens 48 Stunden wird rückwirkend von ersten Tag an geleistet). Für jeden Inhaber wird dann eine Versicherung mit den jeweils anteiligen Kosten abgeschlossen.

Kann ich mich auch versichern, wenn bei mir ein Assistent angestellt ist?
Ja, das ist möglich. Ersetzt wird dann der Teil der Kosten, die der Assistent nicht abdecken kann.

Kann ich auch einen Vertreter einsetzen?Sie können auch einen Vertreter einsetzen. Der Versicherer ersetzt auch dann pauschal den festgelegten Tagessatz.

Bis zu welchem Eintrittsalter kann ich versichert werden und bis zu welchem Alter bin ich versichert?Das maximale Eintrittsalter beträgt 57 Jahre. Das Eintrittsalter errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Kalenderjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person. Die Versicherung endet automatisch mit der Vollendung des 65. Lebensjahres, gegen Zuschlag bis zum 70. Lebensjahr.

Was ist, wenn ich meine Praxis/Kanzlei vor Ende der Vertragslaufzeit aufgeben möchte?Der Versicherungsschutz ist an die versicherte Person gebunden. Bei endgültiger Schließung der Praxis/Kanzlei wird der Vertrag mit dem Tag der Schließung aufgehoben.

Wie lange wird geleistet?Die Betriebsausfallversicherung leistet 12 Monate bzw. 250 Werktage ohne Samstage, da die Mehrzahl der Praxen und Kanzleien am Wochenende geschlossen ist.

Welche Wartezeiten habe ich?Es bestehen prinzipiell keine Wartezeiten.

Was muss ich tun, wenn ich krank bin?Im Schadenfall benötigen wir von Ihnen nur den “gelben Schein”. Sie erhalten dann ein Schadenformular zugeschickt. Nach Vorliegen des ausgefüllten Formulars zahlt der Versicherer den vereinbarten Tagessatz sofort an Sie aus.

Wie erfolgt die Beitragszahlung?
Der Beitrag wird in monatlichen Raten entrichtet.
Bei Jahreszahlung entfällt der im Monatsbeitrag enthaltene Ratenzahlungszuschlag.

Wie entwickelt sich mein Beitrag im Schadenfall?Der Beitrag bleibt unverändert.

Was bedeutet Nachhaftung?Bei Tod bzw. nötiger Schließung der Praxis/Kanzlei wegen vollständiger Berufsunfähigkeit der versicherten Person oder krankheitsbedingter Aufgabe der Praxis leistet der Versicherer 10% der Versicherungssumme.

Welche Kündigungsfrist habe ich?Es handelt sich hier um einen Jahresvertrag, bei dem die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Versicherungs­jahresende möglich ist.

Wie wirken sich die Auszahlungen der PAV steuerlich aus?

Krankentagegeld

Auszahlung ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Wird herangezogen zur Ermittlung des Durchschnittsteuersatzes.

Betriebsausfallversicherung

Auszahlung = Einnahme dem gegenüber stehen die Ausgaben, dadurch keine steuerpflichtigen Erträge.


Wie wirken sich die Beiträge steuerlich aus?
Nach einem vorliegenden Urteil des BFH 19.05.2009, VIII R 6/07, Abruf -Nr. 092616 sind Versicherungsleistungen aus einer Praxisausfallversicherung grundsätzlich steuerfrei, da sie dem Privatvermögen des Versicherungsnehmers zugerechnet werden. Im Umkehrschluss zählen die Beiträge zur Praxisaus­fallversicherung nicht zu den Betriebsausgaben.

Die Krankentagegeldversicherung wird aus dem versteuerten Einkommen gezahlt.