Förderprogramm des RKW

Mittelstandsförderung – Intensivberatung / Coaching, Außenwirtschaftsberatung

Das Programm „Intensivberatung / Coaching“ ist im Freistaat Sachsen Kernbaustein der Beratungsförderung für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU).

Beratungsthemen:

  • Unternehmensführung, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen
  • Erschließung ausländischer Märkte, soweit diese über die Standardleistungen der sächsischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH hinausgehen.

Schwerpunkte:

  • Gründung und Wachstum, Markterschließung
  • Existenzsicherung
  • Unternehmensnachfolge
  • Umwelt

Möglich sind auch Beratungen auf den genannten Gebieten, die eine Kooperation mit anderen Unternehmen zum Inhalt haben.
Ausgenommen sind Zuschüsse für Leistungen der Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung sowie für Beratungen zum Einführen oder Aktualisieren von Qualitätsmanagement-Systemen.

Steuerarten und -gruppen

Konditionen Details
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe bis zu EUR 400 je Tagewerk aber maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten (Ausgaben für Beratung und Qualitätssicherung)
Höchstbetrag / Umfang:
  • bis zu 60 Tagewerke pro Jahr; innerhalb von drei Jahren: maximal 100 Tagewerke
  • Die förderfähigen Gesamtkosten allein für die Beratung sollen EUR 800 je Tagewerk nicht überschreiten
  • Weniger als fünf Tagewerke können nicht gefördert werden
Rechtsanspruch: nein

Zuständige Stellen:

  • für die Antragsstellung: KFW als Qualitätssicherer
  • für die Bearbeitung des Antrags: die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Voraussetzungen
Unterstützung im Rahmen des Förderprogrammes erhalten:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • potenzielle Interessenten (natürliche Personen), die ein kleines/mittleres Unternehmen fortführen wollen.

Der Betrieb oder die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens muss sich in Sachsen befinden.

Rechtsgrundlagen:
Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit vom 16.01.2009 (SächsAbl. Nr. 6/2009, S. 259 ff.)