Förderprogramm der Sächsischen Aufbaubank:
Die Förderung „betriebliche und berufliche Weiterbildung“ ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen.
Qualifizierte Fachkräfte sind einer der wichtigsten Faktoren für den Erhalt und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens, um den Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Wandels zu begegnen. Arbeitnehmer und Unternehmen müssen ihre beruflichen Kompetenzen stetig verbessern, um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Zuschüsse können Sie für folgende Weiterbildungsprojekte beantragen:
Betriebliche Weiterbildungen (ohne Umwelt- und Landwirtschaftsbereich) sind mit folgenden Zielsetzungen förderfähig:
- für Qualifizierungen im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze
- zur Unterstützung von Prozess- und Produktinnovationen in Unternehmen und zum Technologietransfer
- zur Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Mitarbeitern
- für Weiterbildungsprojekte im Dienstleistungssektor
- zur Professionalisierung des Unternehmensmanagements in den Themenbereichen Unternehmensführung, strategische Unternehmensplanung und Marketing einschließlich der Qualifizierung von Unternehmensnachfolgern und -übergebern
- zum Erwerb, Ausbau und Erhalt interkultureller Kompetenzen und Kompetenzen im Bereich internationales Marketing
im Rahmen der beruflichen Weiterbildung (ohne betrieblichen Bezug) sind Qualifizierungsvorhaben mit folgender Zielsetzung förderfähig (ohne Umwelt- und Landwirtschaftsbereich):
- zur Professionalisierung des Unternehmensmanagements in den Themenbereichen Unternehmensführung, strategische Unternehmensplanung und Marketing einschließlich der Qualifizierung von Unternehmensnachfolgern und -übergebern (Qualifizierungsprogramm Unternehmensnachfolge)
- zum Erwerb, Ausbau und Erhalt interkultureller Kompetenzen und Kompetenzen im Bereich internationales Marketing (Qualifizierungsprogramm Ausland)
Hinweis:
Die Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahme sollen mindestens einer der folgenden Zielgruppen zuzuordnen sein:
- Beschäftigte, Unternehmer (einschließlich Personen in Elternzeit)
- Praktikanten, Werkstudenten
- in begründeten Fällen Auszubildende, Arbeitslose oder sonstige Personen, die wieder in das Erwerbsleben eintreten wollen
- Selbstständige
Bitte beachten Sie, dass die Förderung von firmeninternen Schulungen und Coachings ausgeschlossen sind, sobald sie nicht durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Ebenfalls ist die Förderung von Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsfach- und Sozialberufe nur eingeschränkt möglich.
Die Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahme sollen mindestens einer der folgenden Zielgruppen zuzuordnen sein:
- für Qualifizierungen im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze
- im Bereich Landtourismus in den Bereichen Unternehmensmanagement und Innovation
- im Bereich Regionalmanagement die Qualifizierung von Planern Consultants, Unternehmens- und Kommunalberatern im Hinblick auf das Instrument der integrierten ländlichen Entwicklung zur Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Entwicklungskonzepten der freiwilligen Zusammenschlüsse der Gemeinden
- im Bereich Umweltschutz (Umwelttechnik, Umweltdienstleistungen), insbesondere Wertstoffwirtschaft, Weiterbildung der zertifizierten sächsischen Energiepassberater sowie Aus- und Weiterbildung von Gewerbeenergiepassberatern und Energiebeauftragten in Unternehmen, Weiterbildung zu radonsicherem Bauen
- in der Forstwirtschaft in den Bereichen naturnahe/moderne Waldbewirtschaftung und Holzvermarktung
- im Bereich des präventiven Hochwasser- und Waldschutzes
- zur Entwicklung, Umsetzung und Unterstützung lokaler und regionaler Wertschöpfungsprozesse
Hinweis:
Die Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme sollen mindestens einer der folgenden Zielgruppen zuzuordnen sein:
- Beschäftigte, Unternehmer (einschließlich Personen in Elternzeit)
- Beschäftigte aus land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen
- Selbstständige
Bitte beachten Sie, dass die Förderung von firmeninternen Schulungen und Coachings ausgeschlossen sind, sobald sie nicht durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Ebenfalls ist im Bereich Umwelt- und Landwirtschaft (Projektbereich B) die Förderung des Führerscheins Klasse C (Lastkraftwagen) ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind vorrangig Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Firmensitz oder eine Niederlassung ist im Freistaat Sachsen
- die Beschäftigten werden durch einen externen Dienstleister weitergebildet
- die Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen
Im Ausnahmefall können Unternehmen mit mehr als 500 beschäftigten Personen gefördert werden, insbesondere im Rahmen von Unternehmensansiedlungen, Unternehmenserweiterungen- oder Umstrukturierungen.
In Abhängigkeit vom gewähltem Förderverfahren gelten als weitere Bedingungen:
- beantragte Zuschusshöhe kleiner/gleich EUR 50.000 (gemäß Förderhöchstsatz – siehe Punkt Konditionen)
Grundsätzlich sind drei Angebote verschiedener nationaler oder internationaler Dienstleister einzureichen, wobei eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist.
Kann nur ein Angebot vorgelegt werden (z.B. es gibt nur einen Anbieter am Markt oder der Auftragswert ist kleiner/gleich EUR 410) ist eine Aufschlüsselung des Angebotes nach folgenden Positionen notwendig:
- Personalkosten (des/der Dozenten)
- Reisekosten (des/der Dozenten)
- Sachkosten (sonstige laufende Aufwendungen wie Materialien oder Ausstattung)
- Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen gemäß dem Anteil ihrer ausschließlichen Verwendung für die Weiterbildungsmaßnahme)
- Kosten für Beratungsdienste, sofern sie die Weiterbildungsmaßnahme betreffen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Weiterbildungsangebote immer ihrem Unternehmen unterbreitet werden müssen. Ein einfacher Internetausdruck oder ein Flyer sind nicht ausreichend.
- beantragte Zuschusshöhe größer als EUR 50.000 gemäß Förderhöchstsatz- siehe Punkt Konditionen)
In diesem Fall ist es erforderlich, ein Ausschreibungsverfahren nach VOL/A*) durchzuführen.
Bitte reichen Sie eine Kalkulation des Auftragswertes auf der Grundlage Ihrer Markterkundung ein. Auf dieser Basis wird Ihnen nach einer ersten positiven Prüfung Ihrer Unterlagen eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Diese berechtigt Sie zur förderunschädlichen Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens nach VOL/A.
Erläuterung zu *)
Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) regelt die Ausschreibung und die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland. Als Verdingung wird die Vergabe von Arbeiten durch Ausschreibung bezeichnet. Leistungen im Sinne der VOL sind alle Lieferungen und (Dienst)Leistungen, ausgenommen Bauleistungen, die in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) behandelt werden.
Konditionen | Konditionen |
Art der Förderung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe: | Anteil an den förderfähigen Weiterbildungskosten |
Förderhöchstsatz: | Weiterbildungsmaßnahmen allgemein: kleine Unternehmen (KMU): 80 Prozent der Kosten mittlere Unternehmen (KMU): 70 Prozent der Kosten Großunternehmen: 60 Prozent der Kosten Weiterbildungsmaßnahmen spezifisch: zusätzliche Förderung für benachteiligte Arbeitnehmer: *) |
Mindesthöhe der Zuwendung: | EUR 200 |
Auszahlung: | nach Vorlage des Verwendungsnachweises |
Erläuterung zu *)
Benachteiligte Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 2, Nr. 18 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 sind:
- Personen, die in den vorangegangenen 6 Monaten keiner regulären bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind
- Personen, die über keinen Abschluss der Sekundarstufe II bzw. keinen Berufsabschluss verfügen (ISCED 3)
- Personen, die älter als 50 Jahre sind
- Personen, die als Erwachsene allein leben und mindestens einer Person unterhaltsverpflichtet sind
- Angehörige einer ethnischen Minderheit, die ihre sprachlichen oder beruflichen Fertigkeiten ausbauen oder mehr Berufserfahrung sammeln müssen, damit sie bessere Aussichten auf eine dauerhafte Beschäftigung haben
- Personen, die nach nationalem Recht als Menschen mit Behinderungen gelten
- Nähere Informationen zur beihilferechtlichen Einordnung der Weiterbildungsmaßnahme erhalten Sie in unserem Informationsblatt zur Freistellungsverordnung für Ausbildungsbeihilfen (SAB-Vordruck SAB60722).
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.