Sicherheit

Die der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen in einem Unternehmen sind maßgeblich für einen reibungslosen Unternehmensalltag.
Bspw. das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet den Arbeitgeber, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung dieser Maßnahmen zu sorgen, die dazu erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie die Arbeit an den Menschen anzupassen. Der Arbeitgeber hat unter Berücksichtigung der in seinem Betrieb anfallenden Tätigkeiten eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen vorzunehmen.

Der Arbeitgeber hat Beschäftigte vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in ihren Arbeitsbereichen über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten und diese Unterweisung regelmäßig zu wiederholen (mindestens einmal jährlich).
Die Gefährdungsanalyse muss zwingend schriftlich erfolgen

Arbeitsschutz

    Vermeidung von Arbeitsunfällen
    Arbeitsplatzsicherung
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Brandschutz

    rechtliche Grundlagen
    Brandverhalten
    Brandschutzkonzepte
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Umweltschutz

    rechtliche Grundlagen des betrieblichen Umweltschutzes
    Handlungsmöglichkeiten
    Verhalten für Führungskräfte
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Datenschutz

    Datenschutzgesetz
    Meldepflichten
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Gesundheitsvorsorge

    Einführung eines Gesundheitsmanagementsystems
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