Steuerfinanzierte Altersversorgung
Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes (AEG) auf Ihre Steuerlast Rentenlücke i.H.v. 30% NUR aufgrund der nach gelagerten Besteuerung
Als Ausgleich erhalten alle Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und Beitragszahler von berufsständischen Versorgungswerken Steuererleichterungen während der aktiven Beitragszahlung als Einkommensbezieher bis zu € 100.000 und mehr.
Nachstehende Gruppen profitieren insbesondere von dieser Regelung:
- Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte)
- Leitende Angestellte
- Chefärzte, Oberärzte, Fachärzte
- Mitglieder von Versorgungswerken
- niedergelassene Ärzte, Steuerberater, Anwälte
- Wirtschaftsprüfer, Notare