Steuerfinanzierte Altersversorgung

Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes (AEG) auf Ihre Steuerlast Rentenlücke i.H.v. 30% NUR aufgrund der nach gelagerten Besteuerung

Als Ausgleich erhalten alle Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und Beitragszahler von berufsständischen Versorgungswerken Steuererleichterungen während der aktiven Beitragszahlung als Einkommensbezieher bis zu € 100.000 und mehr.

Nachstehende Gruppen profitieren insbesondere von dieser Regelung:

  • Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte)
  • Leitende Angestellte
  • Chefärzte, Oberärzte, Fachärzte
  • Mitglieder von Versorgungswerken
  • niedergelassene Ärzte, Steuerberater, Anwälte
  • Wirtschaftsprüfer, Notare